Wirksame Verfahren gegen Ihr Leiden und für Ihre Lebensqualität
durch invasive Schmerztherapie
Es gibt die Möglichkeit, durch Blockadeverfahren einzelne Nerven (Facettennervblockade, Nervus ilioinguinalis und andere) oder Nervengeflechte, etwa durch Ganglion Stellatum Blockade, Lumbale Sympathikusblockade oder Plexus Coeliacusblockade und andere probeweise oder endgültig auszuschalten, und zwar:
- durch epidurale Medikamentenverabreichung (single-shot Periduralanästhesie PDA)
- durch intrathekale Anwendung von Medikamenten mit einer externen oder implantierten Schmerzpumpe (bei Tumor- und Nicht-Tumor-Schmerzen)
- durch Implantation von Spinal-Cord-Stimulation = Schmerzschrittmacher (Elektrische Sonden werden in den Epiduralraum oder unter die Haut gesetzt und bewirken durch elektrische Stimulation eine Schmerzunterbrechung.)
Intrathekaler Katheter mit implantierter Pumpe
Bei allen Patienten, deren chronische Schmerzen mit konventionellen Maßnahmen nur unzureichend therapierbar sind oder bei denen sich erhebliche Nebenwirkungen zeigen, sollte das Verfahren der intrathekalen Medikamentenapplikation frühzeitig in Betracht gezogen werden. Die intrathekale Schmerztherapie (WHO-Stufe IV) besitzt aufgrund der hohen Effektivität bei geringen Nebenwirkungen in vielen Fällen Vorzüge gegenüber der systemischen Langzeit-Opiattherapie (WHO-Stufe III). Die Risiko-Nutzen-Relation muss im Einzelfall abgewogen werden.
Zu den Indikationen gehören neuropathische Schmerzen, nozizeptive Schmerzen, zum Beispiel schwere degenerative Wirbelsäulenerkrankungen, Tumorschmerz und Schmerzen bei Spastik. Die Kontraindikationen sind selbstverständlich zu beachten, die denen einer SCS entsprechen.
SCS (Spinal Cord Stimulation) und STS (Subcutaneous Target Stimulation)
Zu den Indikationen für SCS gehören zum Beispiel nicht therapierbare Rückenschmerzen nach Bandscheibenoperationen, Phantom- und Stumpfschmerzen, Gürtelrose oder das postoperative Rücken-Bein-Schmerzsyndrom.
Indikationen für eine STS sind unter anderem Rückenschmerzen, Spannungskopfschmerzen oder eine Trigeminus-Neuralgie.
Natürlich sind allgemeine internistische und chirurgische Kontraindikationen zu beachten. Ebenso können psychiatrische Störungen, Persönlichkeitsstörungen oder organisch bedingte Auffälligkeiten, einschließlich Sucht oder Medikamentenmissbrauch, zu einem Ausschluss von einem invasiven, neuromodulativen Verfahren führen.
Invasive Verfahren
Dazu gehören auch Behandlungen, bei denen Nervenstrukturen entweder durch Lokalanästhetika oder andere Medikamente beeinflusst werden, dauerhaft durch Neurolyse ausgeschaltet werden oder durch Hitze mittels Radiofrequenztherapie (neurodestruktive Methode). Diese Methode hat gegenüber neurolytischen Substanzen den Vorteil, dass keine intra-arteriellen Komplikationen möglich sind.
Zusammenfassend muss gesagt werden, dass Schmerzfreiheit oder zumindest Schmerzlinderung in den meisten Fällen mittels adäquater oraler, parenteraler oder invasiver Maßnahmen für den Schmerzpatienten zu erreichen ist. Die Furcht vor einer Überdosierung einzelner Medikamente bei Einhaltung der entsprechenden Dosierungsvorschriften sowie die Angst vor Suchtentwicklung bei chronisch leidenden und terminalen Patienten ist nicht gerechtfertigt.
Das Recht auf Schmerzfreiheit und damit auch das Recht auf Lebensqualität muss als ein Menschenrecht angesehen werden.